Aktuelles

Die Unterstützungsmaßnahme des BMEL für Fischereiunternehmen wegen der Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2023 wird erneut von der BLE durchgeführt und startet am morgigen 1. Juni 2023.

Die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage, die anliegende „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen gegen die Ukraine im Jahr 2023“ ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wird sie ab morgen in Kraft sein und die Fischereiunternehmen können Anträge auf Zuschüsse stellen.

Antragsformular und nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Kleinbeihilfe finden Sie auf der Internetseite der BLE unter dem Link www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei. Das Antragsformular und das Informationsblatt mit Hinweisen zum Ausfüllen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Bekanntmachungen BLE.

Für Fragen steht Ihnen die BLE zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Hotline 0228/6845-3133 und der E-Mail-Adresse kleinbeihilfe-fischerei-2023@ble.de gerne zur Verfügung.