Aktuelles

Eigner von Fischereifahrzeugen, die einen Antrag auf Abwrackprämie stellen, dürfen bis zur Erteilung eines rechtswirksamen Bescheides die ihnen zugeteilten Fangquoten befischen.

Walter Dübner: Leiter des Referates 614 – Seefischereimanagement und –kontrolle Deutscher CCAMLR- und IWC-Kommissar des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bonn