Aktuelles

Zwischen

dem Landesfischereiverband Schleswig-Holstein, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Lorenz Marckwardt, Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg,

dem Fischereischutzverband Schleswig-Holstein, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Wolfgang Albrecht, Dörpstraat 5, 23758 Neuratjensdorf,

dem Ostsee Info-Center Eckernförde (OIC, Betreiber UTS e.V.), vertreten durch Herrn Claus Müller, Jungfernstieg 110, 24340 Eckernförde

und

dem Ministerium für Energiewende,Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), vertreten durch den Minister Dr. Robert Habeck, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

wird folgendes freiwillig vereinbart:

Präambel

Diese Vereinbarung gilt ohne Präjudiz für das Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Grenze der schleswig-holsteinischen Ostseeküste für den Fischfang mit Stellnetzen.

Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass die handwerkliche Fischerei zur schleswig-holsteinischen Küste gehört, den Fischern eine sichere Existenzgrundlage für die Zukunft erhalten werden soll und die Fischerei möglichst ressourcenschonend erfolgen soll.

Der Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten vor dem Tod durch Ertrinken soll bei der Ausübung der Fischerei mit den vereinbarten Maßnahmen verbessert werden.

Durch die vereinbarten freiwilligen Maßnahmen soll gleichzeitig den berechtigten Interessen der Fischerei als auch des Naturschutzes Rechnung getragen werden.

Zur Optimierung der angestrebten Schutzziele soll die Erforschung und Erprobung von optischen und akustischen Warnmöglichkeiten sowie alternativen Fangtechniken vorangetrieben werden.

§1

Zum Schutz von tauchenden Meeresenten in den Wintermonaten mit erhöhten Rastvogelkonzentrationen meidet die Stellnetzfischerei die Gebiete, wo tauchende Meeresenten aktiv nach Nahrung suchen (siehe anliegende Karte) im Zeitraum vom 16. November bis 01. März.

Das lokal gehäufte Auftreten von tauchenden Meeresenten wird vom OIC festgestellt und die Warnung lokal und zeitlich befristet ausgesprochen und bekannt gegeben, ebenso die Entwarnung.

§2

Zum Schutz von Schweinswalen reduziert die Stellnetzfischerei in den Sommermonaten im Zeitraum vom 01.Juli bis 31.August die Stellnetzflächen. Fahrzeuge größer 8 Meter LüA begrenzen auf 4 km Stelllänge, Fahrzeuge unter 8 Metern LüA begrenzen auf 3 km Stelllänge und Fahrzeuge unter 6 Metern LüA begrenzen auf 1,5 km Stelllänge.

Diese Vereinbarung gilt ohne Präjudiz für das Küstenmeer der schleswig-holsteinischen Ostseeküste mit Ausnahme des Gebietes östlich Fehmarns einschließlich der Lübecker Bucht.

§3

Zur Verbesserung der Erkenntnislage wird die Fischerei

a. die Erprobung alternativer Fangtechniken sowie Untersuchungen zur Verbesserung von Stellnetzen, z.B. durch optische und akustische Warngeräte, in wissenschaftlich begleiteten Projekten aktiv unterstützen. Die teilnehmenden Fischer werden dafür ihre Fangschiffe zur Verfügung stellen und unter wissenschaftlicher Anleitung und Kontrolle alternative Fangtechniken und optische sowie akustische Warngeräte in direktem Vergleich mit den herkömmlichen Stellnetzen erproben. Einer Mitnahme von Beobachtern an Bord wird zugestimmt. Teilnehmenden Fischern muss ein entstehender Mehraufwand an Arbeitskraft und Zeit angemessen ausgeglichen werden.

b. sich an Monitoringprojekten zur Höhe der Bestände und Beifänge an Schweinswalen und Seevögeln aktiv beteiligen.

c. beigefangene tote Schweinswale zu weiterführenden wissenschaftlichen Untersuchungen abgeben.

d. Sichtungen von Schweinswalen und das regional vermehrte Auftreten überwinternder Meeresenten an das OIC melden.

§4

Das OIC wird eine koordinierende Funktion bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen einnehmen.
Dazu gehören:

a. Aktive Öffentlichkeitsarbeit

b. Mitarbeit bei der Entwicklung und Betreuung der begleitenden Monitoring- und Forschungsvorhaben

c. Zur Umsetzung der Maßnahmen in § 1 und § 2 wird unter Federführung des OIC eine Arbeitsgruppe eingerichtet und damit betraut,

-bis zum 01.05.2014 ein Konzept für die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen zu erarbeiten.

-bis zum 01.09. des jeweiligen Jahres ggf. Vorschläge für eine Anpassung der anliegenden Seekarten zu erarbeiten.

-die konkreten Zeiten im Rahmenzeitraum vom 16. November bis 1.März festzulegen, in denen in den unter § 1 genannten Gebiete keine Stellnetzfischerei ausgeübt werden soll. Die Zeiten richten sich regional nach dem vermehrten Auftreten tauchender Meeresenten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste.

d. Regelmäßige Berichterstattung an die Vertragspartner

§5

Das MELUR wird vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel

a. das OIC finanziell dabei unterstützen, die unter § 4 genannte koordinierende Funktion wahrzunehmen.

b. ein System zur anonymen Ablieferung von beigefangenen Schweinswalen finanzieren.

c. ein begleitendes wissenschaftliches Beifangmonitoring sowohl für Seevögel wie für Schweinswale im Rahmen des EMFF finanzieren.

d. die Möglichkeiten ausschöpfen, die sich im Rahmen des EMFF zur Erforschung und Förderung beifangärmerer (z.B. Verbesserungen an Stellnetzen, wie optische und akustische Warngeräte) / alternativer Fanggeräte bieten.

e. die heimische Fischerei durch Image- und/oder Vermarktungskampagnen unterstützen (z.B. durch Finanzierung einer Imagebroschüre, Internet, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, lokale Maßnahmen in den Häfen).

§6

Die Vertragspartner werben als Multiplikatoren für eine breite Akzeptanz und Teilnahme an den vereinbarten Maßnahmen.

§7

Einmal jährlich setzen sich die Vertragspartner zusammen, um den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen zu bewerten und wenn notwendig in gegenseitigem Einvernehmen Anpassungen und Änderungen vorzunehmen. Dies bedarf der Schriftform.

Zum Ende der Laufzeit dieser freiwilligen Vereinbarung wird durch die Vertragspartner ein gemeinsamer Bericht vorgelegt, der insbesondere die Ergebnisse der vereinbarten Maßnahmen bewertet.

§8

Diese freiwillige Vereinbarung gilt bis 31.12.2017. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sich die Vertragspartner einvernehmlich darauf verständigen.

Für den Landesfischereiverband Schleswig-Holstein:

Eckernförde, den 17.12.2013

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Lorenz Marckwardt

Für den Fischereischutzverband Schleswig-Holstein:

Eckernförde, den 17.12.2013

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Wolfgang Albrecht

Für das Ostsee Info-Center Eckernförde:

Eckernförde, den 17.12.2013

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Claus Müller

Für das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein:

Eckernförde, den 17.12.2013

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Dr. Robert Habeck