Herzlich willkommen

Der Landesfischereiverband Schleswig-Holstein wurde im Jahre 1877 unter dem Namen „Central-Fischerei-Verein für Schleswig-Holstein“ gegründet. Er vertritt die Interessen der Berufsfischer an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste und ist damit das Sprachrohr und Informationsorgan der Kutter- und Küstenfischer. Der Verband hat zurzeit rund 250 Mitglieder, die in 4 Fischereigenossenschaften und 12 Fischereivereinen organisiert sind. Sitz des Verbandes ist in Rendsburg.

Für Fisch, Fischer und für eine funktionierende moderne Fischerei.

Die Mitglieder im Landesfischereiverband verbindet seit 1877 die Erkenntnis, dass eine erfolgreiche Interessensvertretung nur in einer starken Gemeinschaft möglich ist. Sich der Tradition verpflichtet zu fühlen und offen für Veränderungen zu sein, ist dabei durchaus kein Widerspruch. Unsere Mitglieder sind sehr unterschiedlich, z. B. in der Art und dem Umfang ihrer Fischerei oder in der Größe ihrer Fahrzeuge, aber sie schätzen unseren Einsatz für den Fortbestand des traditionellen Fischereihandwerks auch in schwierigen Zeiten.

Damit Mensch und Meer eine Zukunft haben.

Die Fischerei ist zwar das älteste Handwerk, das die Meere nutzt, aber es muss sich schon seit Jahren mit einer Vielzahl von weiteren Nutzern auseinandersetzen und seine Rechte anmelden. Ob es Verkehrswege für die Handelsschifffahrt, Stromkabel am Meeresgrund, Übungsgebiete für die Marine, Off-shore-Windparks, Gas-Pipelines oder Off-shore-Ankerplätze für Frachtschiffe sind, alle Nutzer beanspruchen Flächen, die für die Fischerei verloren sind. Da ist es wichtig, dass die Fischer einen starken Verband haben, der sich für ihre Rechte einsetzt und die Verbindung zu anderen Verbänden, Behörden, Landes- und Bundesregierung sowie zur Brüsseler Administration hält.

Meer fürs Land. Fisch ist nicht nur lecker, sondern als Lieferant von hochwertigem Eiweiß, Vitaminen, Spurenelementen und Mineralien eines der gesündesten Lebensmittel der Welt. Die Fischerei holt dieses gesunde Lebensmittel in großer Vielfältigkeit aus dem Meer. Für das Land, für die Menschen in diesem Land.

Meer fürs Land. In Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Meeren, hat die Fischerei nicht nur eine lange Tradition, sondern ist nicht zuletzt auch als belebendes Element für den Tourismus eine echte wirtschaftliche Kraft. Die Fanganlandungen der schleswig-holsteinischen Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei betragen jährlich insgesamt etwa 58.000 Tonnen Fisch und Meeresfrüchte im Wert von über 50 Mio. Euro. Die Fischverarbeitung mit rund 1.600 Beschäftigten und einem Umsatz von ca. 340 Mio. Euro spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle.

Fisch im Fokus: Dorsch - der Kabeljau der Ostsee

Der Kabeljau (Gadus morhua), der in der Ostsee Dorsch genannt wird, gehört zur Familie der Knochenfische und ist ein Allesfresser und Räuber. Man erkennt ihn an seinen kräftige Bartfaden am Unterkiefer und dem vorstehenden Oberkiefer. Der Dorsch ist ein Wanderfisch. Auf Nahrungssuche halten sich die Fische in eher kälteren Regionen auf, zum Laichen ziehen sie in wärmere Regionen. Der Ostseedorsch wird bis zu 80 cm lang(manchmal auch länger). Er ist ein beliebter Speisefisch.

Sein Fleisch ist weiß und mager und lässt sich vielfältig zubereiten. Und noch eine gute Nachricht: Die Dorschbestände in der Ostsee haben sich deutlich erholt. Vor allem der traditionell größere Bestand in der östlichen Ostsee zeigt einen steilen Anstieg. Hauptursache für die gute Bestandsentwicklung sind laut Experten starke Nachwuchsjahrgänge in den Jahren 2005 und 2006. So starke Jahrgänge seien zuletzt vor 20 Jahren beobachtet worden. Aber auch die nachhaltige Fischerei in den vergangenen Jahren, Schongebiete, Schonzeiten und größere Maschenweiten haben sicher zu der guten Entwicklung beigetragen.

Aktuelles

Information aus dem Europabüro Niclas Herbst, MdEP

Heute Morgen hat der Fischereiausschuss im Europäischen Parlament die Kommission aufgefordert, den Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur zurückzuziehen!

Besonders meine EVP-Fraktion im Fischereiausschuss hat sich für die Ablehnung des geplanten Gesetzes starkgemacht. Bereits gestern, am 23. Mai 2023, hatte der Landwirtschaftsausschuss ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt.

Dass zwei parlamentarische Ausschüsse einen Vorschlag der Kommission ablehnen, ist ein außergewöhnlicher Schritt. Der Vorschlag der Kommission sorgte für Unsicherheit bei Landwirtinnen und Landwirten, Fischerinnen und Fischern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern und verursacht zusätzlich finanzielle Belastungen. Die CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion erwartet von der Kommission nun einen pragmatischeren Vorschlag. Wir wollen die Natur und Biodiversität schützen und wiederherstellen, aber wir müssen uns auch an der Realität der Landwirtinnen und Landwirte und Fischerinnen und Fischer orientieren. Die Ziele müssen realisierbar und von allen Beteiligten erreichbar sein. Der Vorschlag der Kommission ist kontraproduktiv und muss daher zurückgezogen werden.

Wir wollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, Ökosysteme wiederherzustellen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern. Insbesondere in Sektoren wie dem EU-Fischereisektor, dafür setzen wir uns ein! Er ist strategisch wichtig und hat maßgeblich zur Ernährungssicherheit in Europa während des Brexits, der COVID-Pandemie und des Krieges in der Ukraine beigetragen.

Derzeit gibt es bis zu 23 Verordnungen zur Wiederherstellung der Natur und mehr als 40 Texte, die Kommunikation, Strategien und Vorschriften berücksichtigen. Eine weitere zusätzliche Verordnung bringt keinen Mehrwert. Die Kommission hätte einen anderen Vorschlag machen sollen, der für Kohärenz mit der bestehenden Gesetzgebung sorgt.

Fischereiminister Schwarz: „Das ist ein wichtiges Signal für unsere Fischerinnen und Fischer!“

Der Bundesrat hat heute (12. Mai) den von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Antrag zum EU-Aktionsplan
zum „Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige
und widerstandsfähige Fischerei“ einstimmig beschlossen.

Antwortschreiben von EU-Fischereikommissar Sinkevičius auf die Anfrage der Europaabgeordneten David McAllister (CDU), Jens Gieseke (CDU) und Niclas Herbst (CDU).

Kommissar Sinkevičius hat mit seinem Schreiben für Klarheit gesorgt: Das pauschale Verbot von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten ist vom Tisch. Es geht der Kommission um schonendere Fanggeräte und nicht um ein pauschales Verbot. Der Kommissar erkennt die Bedeutung der Krabbenfischerei für die Kultur und den Tourismus in Norddeutschland klar an. Das ist ein gutes Signal, das er mit dem Angebot verbindet, den Dialog mit den betroffenen Fischern zu suchen. Dabei unterstützt Herr Herbst mit seinen Kollegen gern. Die Herausforderungen im Fischereisektor können nur durch regionale Lösungen und im engen Austausch gelöst werden. Herr Herbst wird als Berichterstatter des Europaparlaments für den Aktionsplan den Dialog mit allen Beteiligten führen.

Anhang: Antwortschreiben