Bekanntmachungen BLE
- BAnz-AT_2022-02-10_B10 - Änderung der Bekanntmachung zu Sofortmaßnahmen zum Schutz des Dorschbestands in der westlichen Ostsee im Jahr 2022
- BAnz-AT_2022-02-16_B5 - Bekanntmachung zur Umsetzung von Abhilfemaßnahmen für Kabeljau in der Nordsee und im Skagerrak nach der Verordnung (EU) 2022/109
- BEK_2022-02-16 - Sofortmaßnahmen Dorsch (konsolidiert)
- BAnz-AT_2022-07-08_B4 - Kleinbeihilfe für Fischereiunternehmen wegen der Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine
- Antrag_zur_Kleinbeihilfe_2022-07-15.pdf - Antrag auf Gewährung einer Kleinbeihilfe
- Infoblatt_2022-07-15.pdf - zu Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine
- BAnz_AT_2023_05_31_B2_Richtlinie_Kleinbeihilfe_2023.pdf - Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2023
- Infoblatt_Kleinbeihilfe_2023.pdf - zu Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2023
- Antragsformular_Kleinbeihilfe_2023.pdf - nach der Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2023
Aktuelles
Jahresbericht 2024
Jahresbericht 2024 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.
Einladung Mitgliederversammlung 2025
Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet statt am
Donnerstag, d. 10. Juli 2025 in Raum S28 der DEULA, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg
Aktionsplan Ostseeschutz 2030 16 Punkte für eine gesunde Ostsee
Die Landesregierung hat im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 mit 16 Punkten für eine gesunde Ostsee veröffentlicht und will mit diesem Entwurf 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Neben drei schon bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen drei neue marine Schutzgebiete eingerichtet und unter strengen Schutz gestellt werden. Dies bedeutet den Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) in diesen Gebieten.
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