Aktuelles

Jahresbericht 2016

des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein

Aus der Fischerei

Die Anlandemengen und Erlöse der Kutterfischerei in Schleswig-Holstein für das Jahr 2016 werden wie in den Vorjahren in den Tabellen des Jahresberichtes 2016 des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) -Abteilung Fischerei- detailliert veröffentlicht werden, ebenso die Zahl der Fischereifahrzeuge und der in der Fischerei beschäftigen Personen.

Diese Zahlen spiegeln aber noch nicht die dramatische Situation wider, die sich für die Betriebe der Ostsee abzeichnet.

Es stand und steht die Existenz der handwerklichen Ostseefischerei sowie der nachgelagerten Strukturen auf dem Spiel!

2016 stand ganz im Zeichen der Bestandssituation des Dorsches und der damit in Zusammenhang stehenden massiven Quotenkürzung für das Jahr 2017.

Viele Fischereibetriebe der Ostsee, insbesondere kleinere Fahrzeuge sind wirtschaftlich von der Bewirtschaftung einer auskömmlichen Dorschquote abhängig. Ausweichmöglichkeiten sind nur sehr begrenzt möglich, sei es durch fehlende Quotenausstattung bei anderen Fischarten oder Einschränkungen im Fahrtgebiet.

Im Jahr 2016 wurde die Schonzeit für Dorsch in der Ostsee vom April in den Februar/März vorverlegt, um die laichreifen Dorsche zu schonen. Ausnahmen vom Fangverbot gab es nur für die Fahrzeuge unter 8 Meter. Die Fahrzeuge zwischen 8 und 12 Metern konnten an maximal 5 Tagen/Monat auf Dorschfang gehen. Dem Wunsch der Fischerei, die Fischerei bis 20 Meter Wassertiefe freizugeben, da der Dorsch tiefer als 20 Meter Wassertiefe laicht, wurde nicht umgesetzt.

Die Betriebe retteten sich mehr schlecht als recht über das Jahr.

Dann der nächste Schlag: trotz reichlich Salzwassereinstrom im Winter 2015/2016 konnte die Wissenschaft bei ihren Surveys keinen Dorschnachwuchs des Jahrgangs 2016 ausmachen. Nicht weiter überraschend folgte daraufhin die Empfehlung der Wissenschaft zur Fangquote 2017: Quotenkürzung um 87,5 %! Die Fischereibetriebe waren geschockt!

Für die Fangquoten 2017 wurde die von der Wissenschaft für Dorsch empfohlene Quotenkürzung um 87,5 % nicht umgesetzt. Die letztlich vom Ministerrat beschlossene Quotenkürzung um 56 % ist aber genauso wenig wirtschaftlich zu kompensieren, zumal die Dorschquote in den letzten Jahren auch von deutlichen Kürzungen betroffen war.

Zusätzlich zur bestehenden Dorschschonzeit im Februar und März wurden 30 weitere Schontage auf Dorsch beschlossen.

Auch die Angelfischerei wird erstmalig an der Ressourcenschonung durch Fangbeschränkungen beteiligt.

Dank intensiver Gespräche und Verhandlungen zwischen Verbänden, Politik und Ministerien im Laufe des Jahres 2016 sowie hohem Engagement aller Beteiligter konnte zumindest eine gewisse Abpufferung der wirtschaftlichen Auswirkungen für die Betriebe erreicht werden. Die Forderungen der Fischerei wurden damit allerdings nur teilweise umgesetzt.

Für die 30 zusätzlichen Stillliegetage können Betriebe mit einer Fahrzeuglänge von über 8 müA Ausgleichszahlungen beantragen, wenn sie die Fischerei in diesen Zeiten komplett einstellen. Wird „nur“ auf die Dorschfischerei verzichtet, sind die geplanten Stillliegetage zu melden, Ausgleichszahlungen gibt es dafür aber nicht. Die Betriebe werden mit der Fischerei auf unquotierte Fischarten versuchen, ein Einkommen zu generieren um ihre Existenz zu erhalten.

Fahrzeuge unter 15 müA sind von den Maßnahmen ausgenommen, vorausgesetzt, die Fischerei findet in Wassertiefen flacher als 20 m statt, da Dorsch laut Wissenschaft in tieferem Wasser ablaicht.

Parallel dazu wurden die Voraussetzungen für eine Abwrackung von Fahrzeugen in die Wege geleitet, um Fischern einen endgültigen Ausstieg aus der Fischerei zu ermöglichen. Im Jahr 2017 können Fischereibetriebe somit unter bestimmten Voraussetzungen eine Abwrackprämie beantragen. Derzeit sind die Betriebe in der Entscheidungsfindung. Die Antragsfrist für die Abwrackprämie läuft noch bis Ende Mai 2017. Erst dann werden belastbare Zahlen zur Verfügung stehen, wie viele Betriebe diesen endgültigen Schritt wirklich gegangen sind.

Allerdings ist die Abwrackung mit hohen bürokratischen Auflagen verknüpft.

Es bleibt auf eine rasche Erholung der Bestandssituation beim Dorsch zu hoffen. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass die Quoten im Jahr 2018 sofort wieder auf ein auskömmliches Niveau angehoben werden. Die Krise ist noch lange nicht überstanden.

Krabbenfischerei

Für die Krabbenfischer war das Jahr 2016 insgesamt zufriedenstellend. In der Krabbenfischerei fehlten das ganze Jahr hindurch die Mengen. Da aber eine ungebremste Nachfrage nach Krabben anhielt, wurden Rekordpreise realisiert. Über das Jahr gesehen betrug der Durchschnittspreis über 8,00 Euro/kg Krabben. Durch die insgesamt sehr gute Erlössituation konnten die Krabbenfischer weitestgehend die fehlenden Mengen im Betriebsergebnis ausgleichen.

Natura 2000

Im Frühjahr 2016 wurden die Pläne des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung von Natura 2000 in der deutschen AWZ zur Stellungnahme vorgestellt. Die Fischerei hat sich vehement gegen großflächige Gebietsschließungen ausgesprochen. Vor allem in Bezug auf die Definition eines „Riffes“ gibt es verschiedene Sichtweisen. Ebenso zu großflächigen Ausweisungen rund um vorhandene Steinstrukturen.

Letzter Stand: die von der Fischerei vorgeschlagenen Gebiete sollen mit großflächigen Pufferzonen umgeben werden, um letztlich doch zu großflächigen Null-Nutzungszonen zu kommen.

Im Rahmen von Natura 2000 hat das Land Schleswig-Holstein zur Umsetzung der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutz-Richtlinie notwendige Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um in den besonderen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten zu vermeiden.

Im Bereich der Nord- und Ostsee wurden hierzu zahlreiche Entwürfe zur Stellungnahme abgegeben.

Derzeit sind noch keine Maßnahmen für die Fischerei scharf gestellt. Es soll aber vom MELUR der Einfluss der gegenwärtig ausgeübten Schleppnetzfischerei, insbesondere auf Riffstrukturen überprüft werden und gegebenenfalls notwendige fischereiliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten wird derzeit noch die im Jahr 2013 zwischen MELUR, Landesfischereiverband Schleswig-Holstein, Fischereischutzverband Schleswig-Holstein und Ostsee Info-Center geschlossene und 2015 angepasste „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten“ als Schutzmaßnahme in den Managementplänen anerkannt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang deshalb nach wie vor eine hohe Beteiligung der Fischereibetriebe als Bekenntnis zu den Inhalten dieser Vereinbarung. Die Einhaltung der vereinbarten Einschränkungen wird regelmäßig vom Ostsee-Info-Center überprüft und die Ergebnisse dieser Kontrollen werden auch in den regelmäßig stattfindenden Treffen der Arbeitsgruppe kommuniziert.

Insgesamt ist eine hohe Akzeptanz sowie Einhaltung der Maßnahmen festzustellen.

EU-Fischereipolitik/nationale Umsetzung

Die Anlandeverpflichtung gemäß Verordnung 1380/2013 ist umgesetzt und wird kontrolliert. Die Anlandeverpflichtung wirft für die Fischerei aber

einige Probleme auf: Der Rückwurf von geringen Mengen, die nicht für den menschlichen Konsum geeignet sind, sollte weiterhin möglich sein, da die ordnungsgemäße Entsorgung an Land zu zusätzlichen Kosten führt. Ebenso ist weiterhin eine Forderung der Fischerei, Fischarten mit hoher Überlebensrate, explizit Plattfische, wieder über Bord geben zu dürfen.

Ausbildung

Die Berufsschullehrgänge in der Trägerschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie die Lehrgänge in der Fischereischule Rendsburg in der Trägerschaft der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein verzeichneten im Berichtszeitraum 2016 (in Klammern 2015) folgende Teilnehmerzahlen:   

                                                                            Teilnehmer

Berufsschullehrgänge       (6)                                   (85)   71

       davon aus  Schleswig-Holstein                           (39)    34

Meisterlehrgang (nicht durchgeführt)                         0      (0)

BKü-Lehrgang                                                       0       (0)

         davon aus Schleswig-Holstein                         0        (0)  

Im Jahr 2016 wurde eine finanzielle Unterstützung umgesetzt, um die Ausbildungsbetriebe in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei zu entlasten (Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL) vom 15. Dezember 2015, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 23.12.2015 B7, S.1 bis 5).

Diese Unterstützung gilt leider nur für neu eingetragene Ausbildungsverhältnisse. Erste vorsichtige positive Auswirkungen zeigen sich in der Zahl der im Jahr 2016 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, allerdings nicht verwunderlich, fast ausschließlich aus dem Bereich der Krabbenfischerei.

Danksagung

Der Landesfischereiverband Schleswig-Holstein dankt allen, die im Berichtsjahr 2016 unsere Arbeit mit Beratung und Förderung engagiert unterstützt haben und für unsere Fischer verlässliche Partner waren. Wir hoffen auch für das kommende Jahr auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Rendsburg, den 14. Februar 2017           

Lorenz Marckwardt                                                      Dr. Elke Horndasch-Petersen

Fischermeister                                                                    Geschäftsführerin

Vorsitzender