Aktuelles

Jahresbericht 2019

Aus der Fischerei

Die detaillierten Anlandemengen und Erlöse der Kutterfischerei in Schleswig-Holstein für das Jahr 2019 sind wie in den Vorjahren in den Tabellen des Jahresberichtes 2019 des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) -Abteilung Fischerei- detailliert veröffentlicht und im Internet abrufbar, ebenso sind hier die aktuellen Entwicklungen der Zahl der Fischereifahrzeuge und der in der Fischerei beschäftigen Personen aufgeführt.

2019 konnten die Fischereibetriebe die Gesamtanladungen aus 2018 nicht erreichen. Die Gesamterlöse brachen noch deutlicher ein. Es wurden von schleswig-holsteinischen Fischereifahrzeugen insgesamt 40.780.174 kg (44.036.336 kg in 2018) Konsumfische, Speisekrabben und Miesmuscheln im In- und Ausland angelandet. Dabei wurden 69.759.164 Euro (82.609.044 Euro in 2018) erlöst. Ein nicht unerheblicher Teil der Erlöse geht dabei aber auf das Konto der Miesmuschelfischerei, die in 2019 eine deutlich gesteigerte Menge an hochwertigen Miesmuscheln am Markt zu guten Preisen absetzen konnte.

Krabbenfischerei

In der Krabbenfischerei kam es nach dem wirtschaftlich guten Krabbenjahr 2018 zu deutlichen Einbrüchen. Die Lager des Handels waren noch aus dem Vorjahr gefüllt und die Nachfrage schleppend, was sich deutlich negativ auf das Preisniveau auswirkte. Auch die Fangmengen waren deutlich reduziert. Die Krabbenfischerei musste sich selbst reglementieren und Fangmengenbegrenzungen umsetzen. Die wirtschaftliche Lage in den Betrieben war deutlich angespannt. Die Fangmengen reduzierten sich von 6.936.553 kg in 2018 auf 3.560.379 kg in 2019, die Erlöse brachen sogar von 29.714.496 Euro auf 10.375.752 Euro ein. Die Krabbenfischerei hoffte auf eine Besserung in 2020. Anfang des Jahres waren die Mengen erwartungsgemäß noch bescheiden. Als dann die Fischereibetriebe aus der Winterpause durchstarten wollten, kam Corona mit den bekannten einschneidenden Einschränkungen im öffentlichen Leben und damit ein weitgehender Zusammenbruch der Nachfrage nach Nordseegarnelen durch das Schließen von Hotels und Gaststätten ebenso wie dem Fehlen der Touristen. Dazu gab es deutliche Einschränkungen bei den Schäl-Kapazitäten in Marokko sowie in den Verarbeitungsbetrieben.

Ostseefischerei

In der Ostseefischerei hält die angespannte Situation unvermindert an.

Nach jahrelangen Absenkungen der Quoten für den Westdorsch, keimte die Hoffnung auf bessere Quoten mit dem angeblich sehr guten Nachwuchsjahrgang 2016 auf. Es wurde die Quote für den Westdorsch 2019 jedoch nur um 70 % angehoben. Dies blieb deutlich unter den möglichen Empfehlungen der Wissenschaft und kompensierte nicht die erlittenen Quotenverluste der Vorjahre. In 2020 wurde dann die Quote wieder einkassiert und um 60 % gekürzt.

In 2019 gab es keine Laichschonzeit im Februar/März für den westlichen Dorsch. Zur Schonung des Dorschbestandes hatten die Betriebe aber wie schon 2018  
30 Stillliegetage festzulegen. Betriebe, die in diesen Zeiten nicht nur auf die Dorschfischerei, sondern gänzlich auf die Fischerei verzichteten, konnten Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen, um die Betriebe etwas zu unterstützen.

In 2020 wurde die 2-monatige Dorschschonzeit wieder aufgenommen, zusätzlich gibt es die 20 Stillliegetage mit den bekannten Konditionen aus 2019.

Beim Ostdorsch kam es 2019 im Juli zu einer Schließung der Fischerei. Wegen der Überschneidungen des westlichen und östlichen Dorschbestandes im Gebiet 24 wurde auch hier die Fischerei geschlossen. In diesem Gebiet sind auch Fischereifahrzeuge aus Schleswig-Holstein regelmäßig tätig. Als Alternative wurde von einigen Betrieben auf Plattfischfischerei umgestellt.

Für 2020 wurde die Quote für den Östlichen Dorsch um 92 % gesenkt, das bedeutet, dass keinerlei gezielte Dorschfischerei möglich ist, die Dorschquote kann nur als Beifangquote für Dorschbeifänge bei der Plattfischfischerei dienen.

Die Angelfischerei ist ebenfalls weiterhin an den Schonmaßnahmen durch ein Bag-Limit von 7 Dorschen beteiligt.

Ähnlich katastrophal gestaltete sich die Situation in der Heringsfischerei. Die Quote für den westlichen Hering wurde 2019 um weitere 48 % abgesenkt. Darüber hinaus wurde eine 20-tägige Schonzeit festgelegt. Wenn, analog der Dorschfischerei, die Fischerei in dieser Zeit komplett eingestellt wurde, konnte der Betrieb auch hier Ausgleichszahlungen beantragen.

Für das Jahr 2020 wurde die Quote um weitere 65 % abgesenkt, die Schonzeit wird auf 30 Tage erweitert.

Fischereifahrzeuge und Erwerbsfischerei

In der Krabbenfischerei konnten 2018, infolge der guten Umsätze, 8 Kutter als Zugänge verzeichnet werden.

Insgesamt aber folgte die Gesamtzahl der Fischereifahrzeuge und der in der Fischerei tätigen Personen weiter der Abwärtstendenz. Dieser Trend hielt auch 2019 unvermindert an, allerdings mit deutlichem Schwerpunkt bei Booten in der Nebenerwerbsfischerei.

In 2019 waren 97 Kutter in der Nordsee sowie 83 Kutter in der Ostsee im Haupterwerb tätig. Insgesamt betrug der Fahrzeugbestand an Kuttern und Booten im Haupt- und Nebenerwerb 506 (gegenüber 513 in 2018).

Insgesamt sind 2019 noch 830 Personen in Haupt- und Nebenerwerb in der Fischerei tätig (860 in 2018). Auch hier war vor allem im Bereich der Nebenerwerbsfischerei der größte Abbau zu verzeichnen.

Spannend bleibt die weitere Entwicklung in 2020. Drastische Quotenkürzungen bei den Hauptzielfischarten, Stillliegetage und zuletzt auch noch die Corona-Pandemie mit ihren gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen werden bei der Zahl der Fischereifahrzeuge und der Zahl der in der Fischerei beschäftigten Personen ihre Spuren hinterlassen.

Aalfischerei

Im November 2017 wurden die Vorschläge der EU-Kommission für die Fangmöglichkeiten in den Unionsgewässern veröffentlicht. Darin waren zum Schutz des Bestandes des Europäischen Aals weitreichende zusätzliche Maßnahmen gefordert, die auch ein Fangverbot in allen marinen Gewässern für Aale über 12 cm enthielten.

Ein, wenn auch limitiertes Aalfangverbot konnte trotz intensiver Verbandsarbeit nicht verhindert werden. Für den Zeitraum November 2019 bis Januar 2020 wurde, wie im Vorjahr, eine Schonzeit für Aale festgesetzt; jetzt ist aber jegliche Fischerei auf Aal verboten.

Allerdings zeigen die massiven Besatzmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren durch viele private Spender, die die Geldmittel zur Ko-finanzierung des Eigenanteils an der Fördersumme sicherstellten sowie die bewilligten öffentlichen Mittel erste zarte Anzeichen für wieder mehr Aal in unseren Gewässern.

Freiwillige Vereinbarung

Zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten wird derzeit noch die im Jahr 2013 zwischen MELUR, Landesfischereiverband Schleswig-Holstein, Fischereischutzverband Schleswig-Holstein und Ostsee Info-Center geschlossene und 2015 angepasste „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten“ als Schutzmaßnahme in den Managementplänen der Ostsee anerkannt. Die Einhaltung der vereinbarten Einschränkungen wird regelmäßig vom Ostsee-Info-Center überprüft und die Ergebnisse dieser Kontrollen werden auch in den regelmäßig stattfindenden Treffen der Arbeitsgruppe kommuniziert.

Insgesamt ist eine hohe Akzeptanz sowie Einhaltung der Maßnahmen durch die Fischer festzustellen.

Nach erfolgreichen Praxistests mit PALs in der kommerziellen Fischerei der westlichen Ostsee wurden auch 2019 die aus Fördermitteln finanzierten PALs weiter an die interessierten Betriebe verteilt.

Ziel ist es weiterhin, eine möglichst flächendeckende Verteilung in der Stellnetzfischerei zu realisieren. Von Seiten der Fischerei besteht nach wie vor ein hohes Interesse, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen im Feld großflächig zu belegen.

Die vorhandenen Gebiete, die in den Wintermonaten zum Schutz von tauchenden Meeresenten dienen sollen, wollen das Ministerium auf Vorschlag des OIC an das beobachtete Vorkommen der Meeresenten im letzten Beobachtungszeitraum anpassen und teilweise vergrößern.

In den vergangenen Jahren hatten die Fischereibetriebe in mannigfaltiger Weise versucht, die wirtschaftliche Basis ihrer Betriebe durch Diversifizierung sicherzustellen. Durch die Einschnitte im Frühjahr 2020 brachen nun auch all diese Bereiche weitestgehend weg.

Schwer getroffen sind von den Maßnahmen darüber hinaus die Genossenschaften.

Sie stellen die Infrastruktur für die Fischereibetriebe sicher (Vermarktung, Transport, Fischkisten, Eis,...). Die Kosten der Genossenschaften laufen weiter, aber durch die einbrechenden Umsätze wird die weitere Finanzierung nicht mehr möglich sein. Hier wird es zu massiven Strukturveränderungen kommen.

Die gesamte Zukunft der Fischereibranche steht derzeit auf der Kippe. Unsere Politiker auf EU-, Bundes- und Landesebene arbeiten hier sehr intensiv an tragfähigen Lösungen zur Unterstützung der Fischereibetriebe und Fischereigenossenschaften in dieser wirtschaftlich herausfordernden Zeit.

Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation wurde von den Betrieben und Verbänden in 2019 auch die Abwrackung als mögliche Option für die Betriebe gefordert. Eine finale Lösung wurde bislang noch nicht abschließend rechtlich umgesetzt und wird derzeit durch die massiven Einschnitte durch die Corona-Pandemie überlagert.

Ausbildung

Die Berufsschullehrgänge konnten bislang mit relativ konstanten Schülerzahlen auf niedrigem Niveau aufwarten. Die Mehrzahl der Auszubildenden, die aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen stammen, wird in Betrieben der Krabbenfischerei ausgebildet. Hier war das Interesse an Auszubildenden, aber auch die Nachfrage von Ausbildungssuchenden in den letzten Jahren noch vorhanden. Im Bereich der Konsumfischerei der Ostsee dagegen findet derzeit nur vereinzelt Ausbildung von Nachwuchs statt.

Ein Vorbereitungslehrgang für die Meisterprüfung kann nachfragebedingt nur alle drei Jahre durchgeführt werden. Im Frühjahr 2020 konnte ein Lehrgang mit 12 erfolgreichen Teilnehmern durchgeführt werden.

Die Berufsschullehrgänge in der Trägerschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie die erfolgreichen Absolventen der Abschlussprüfungen Fischwirt vor den Prüfungsausschüssen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und die Lehrgänge in der Fischereischule Rendsburg in der Trägerschaft der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein verzeichneten im Berichtszeitraum 2019 (in Klammern 2018) folgende Teilnehmerzahlen:

                                                                              Teilnehmer

 

Berufsschullehrgänge                                                (61)   68

       davon aus Schleswig-Holstein                            (29)   34

 Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen                (24)   23

       davon aus Schleswig-Holstein                             (16)   12

Seit dem Jahr 2016 ist eine finanzielle Unterstützung umgesetzt, um die Ausbildungsbetriebe in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei zu entlasten (Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL) vom 15. Dezember 2015, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 23.12.2015 B7, S.1 bis 5) und wird von den ausbildenden Betrieben auch regelmäßig in Anspruch genommen.

Danksagung

Der Landesfischereiverband Schleswig-Holstein dankt allen, die im Berichtsjahr 2019 unsere Arbeit mit Beratung und Förderung engagiert unterstützt haben und für unsere Fischer verlässliche Partner waren. Wir hoffen auch für das kommende Jahr auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Rendsburg, 25.05.2020

 

Lorenz Marckwart                   Dr. Elke Horndasch-Petersen
1. Vorsitzender                       Geschäftsführerin