Aktuelles
Die neue Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee ist neu erlassen worden.
In den gekennzeichneten Sperrzonen ist das Befahren untersagt.
Erfreulich hierbei: die Erwerbsfischerei ist von dieser Regelung ausgenommen.