Aktuelles
Anlage zur Mitgliederversammlung
Belehrung der Mitglieder und Gäste über die besonderen Hygienevorschriften
für die Mitgliederversammlung des LFV am 12.Juni 2020
Mitgliederverwammlung 2020
Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften zu Corona statt (siehe Merkblatt) am
Freitag, d. 12. Juni 2020 (voraussichtlich) im Raum S 28 der DEULA,
Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg
Pressemitteilung - EU-Corona-Hilfen für Küstenfischer an Nord- und Ostsee
Nachdem von der EU die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung einer Stillliegeprämie für Fischereibetriebe innerhalb kürzester Zeit umgesetzt wurde, zeigen sich die Fischereibetriebe von den Umsetzungen auf nationaler Ebene enttäuscht.
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Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes / Antrag
Zusätzliche Informationen:
Schreiben vom Minister Albrecht zur aktuellen Corona-Lage
Informationen zu Förderanträgen sowie Beratungsangeboten.
Corona
Aktuelle Informationen zum Thema Corona finden sie unter: Services - LINKS
Bekanntmachung zur Fischerei während der Schonzeiten für Dorsch
Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Allgemeinverfügung - abweichende Arbeitszeitregelungen in der Küstenfischerei und in der Kleinen Hochseefischerei
Herausgegeben von der Dienststelle Schiffssicherheit - BG Verkehr.
EU senkt Fangquoten für Hering und Dorsch...
...eine Collage von Claus-Jürgen Schröder.
Fangquoten / EU / Tourismus / MP-Schreiben an Bundesministerin J. Klöckner
Schreiben von Ministerpräsident Daniel Günther an Bundesministerin Julia Klöckner.
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Aktuelles
Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2021
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(vom 23. November 2020)
Bekanntmachung Allgemeinverfügung
zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins
Verordnung (EU) 2020/1781
Durch die anliegende Verordnung ergeben sich nachfolgende Änderungen:
- die Verpflichtung zur Anmeldung der Fänge nach Art. 11 Abs.1 VO (EU) 2016/1139 von bisher 300 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch und
- die Verpflichtung zur Anlandung der Fänge in einem bezeichneten Hafen nach Art. 14 VO (EU) 2016/1139 von bisher 750 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch
Die Verordnung tritt am Dienstag, 01.12.2020, in Kraft.