Aktuelles

zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins

Durch die anliegende Verordnung ergeben sich nachfolgende Änderungen:

  • die Verpflichtung zur Anmeldung der Fänge nach Art. 11 Abs.1 VO (EU) 2016/1139 von bisher 300 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch und
  • die Verpflichtung zur Anlandung der Fänge in einem bezeichneten Hafen nach Art. 14 VO (EU) 2016/1139 von bisher 750 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch

Die Verordnung tritt am Dienstag, 01.12.2020, in Kraft.

Die Anträge auf Ausgleichszahlung 2021 sind über die zuständige Fischereiaufsicht spätestens am 07.12.2020 zu stellen, wenn die Liegezeit Januar beginnt, ansonsten einen Monat vor Beginn der Liegezeit. (weiterlesen...)

Weitere Dokumente:

- vom 29. Oktober 2020 -

zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2021 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/123 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

hib - heute im bundestag Nr. 1160

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

(Di., 27. Oktober 2020, Redaktionsschluss: 11.12 Uhr)

Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften zu Corona statt 

am Freitag, den 12. Juni 2020

in der Halle der Landwirtschaftskammer auf dem Norla-Gelände,

Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg

Belehrung der Mitglieder und Gäste über die besonderen Hygienevorschriften

für die Mitgliederversammlung des LFV am 12.Juni 2020

Aktuelles

Die Unterstützungsmaßnahme des BMEL für Fischereiunternehmen wegen der Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine wird von der BLE durchgeführt und startet am 11. Juli 2022.

Die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage, die „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen gegen die Ukraine“ ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wird sie ab morgen in Kraft sein und ab Montag (11.07.2022) können die Fischereiunternehmen Anträge auf Zuschüsse stellen.

Antragsformular und nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Kleinbeihilfe finden Sie auf der Internetseite der BLE unter dem Link www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei.

Für Fragen stehen wir Ihnen zu unseren üblichen Geschäftszeiten unter der Hotline 0228/6845-3133 und der E-Mail-Adresse kleinbeihilfe-fischerei@ble.de gerne zur Verfügung.

Anhänge:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag findet - unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften bzgl. Corona - am Freitag, d. 17. Juni 2022 in der Halle der Landwirtschaftskammer SH auf dem Messe-Gelände, Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg statt.