Aktuelles

Jahresbericht 2020 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.

Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e. V., findet unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften zu Corona statt am Freitag, 04.06.2021 ab 08.00 Uhr für Mitglieder und ab 09.30 Uhr der öffentliche Teil.

zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins

Durch die anliegende Verordnung ergeben sich nachfolgende Änderungen:

  • die Verpflichtung zur Anmeldung der Fänge nach Art. 11 Abs.1 VO (EU) 2016/1139 von bisher 300 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch und
  • die Verpflichtung zur Anlandung der Fänge in einem bezeichneten Hafen nach Art. 14 VO (EU) 2016/1139 von bisher 750 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch

Die Verordnung tritt am Dienstag, 01.12.2020, in Kraft.

Die Anträge auf Ausgleichszahlung 2021 sind über die zuständige Fischereiaufsicht spätestens am 07.12.2020 zu stellen, wenn die Liegezeit Januar beginnt, ansonsten einen Monat vor Beginn der Liegezeit. (weiterlesen...)

Weitere Dokumente:

- vom 29. Oktober 2020 -

zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2021 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/123 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

hib - heute im bundestag Nr. 1160

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

(Di., 27. Oktober 2020, Redaktionsschluss: 11.12 Uhr)

Aktuelles

Jahresbericht 2024 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.

Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet statt am
Donnerstag, d. 10. Juli 2025 in Raum S28 der DEULA, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg

Einladung

Die Landesregierung hat im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 mit 16 Punkten für eine gesunde Ostsee veröffentlicht und will mit diesem Entwurf 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Neben drei schon bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen drei neue marine Schutzgebiete eingerichtet und unter strengen Schutz gestellt werden. Dies bedeutet den Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) in diesen Gebieten.

16-Punkte Plan für eine gesunde Ostsee

Gebietskulisse