Aktuelles
Agrarministerkonferenz - Zukunft der Kutter- und Küstenfischerei
TOP 36 - Agrarministerkonferenz am 27.09.2019 in Mainz.
Schleswig-Holsteinischer Fischereitag in Rendsburg
Massive Quotensenkungen zu erwarten!
Auf der Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein am 28. Juni 2019 war das Hauptthema wie auch schon in den vergangenen Jahren die Quotenempfehlungen des ICES, die erneut deutlich negative Auswirkungen auf die Festsetzung der Fangquoten für das Jahr 2020 erwarten lassen.
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Jahresbericht 2018
Jahresbericht 2018 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.
Einladung Mitgliederversammlung 2019
Die kommende Mitgliederversammlung findet am Freitag, d. 28.06.2019 im MK-Raum der DEULA, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg, statt.
Schleswig-Holsteinischer Fischereitag in Rendsburg
Schleswig-Holsteinischer Fischereitag in Rendsburg
Qua vadis Fischerei?
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Urteil Sylter Riff
Schlappe für Naturschutz. Europäischer Gerichtshof lehnt Verbot der Schlepp- und Stellnetzfischerei durch deutsche Behören ab.
Einladung Mitgliederversammlung 2018
Die kommende Mitgliederversammlung findet am Freitag, d. 29.06.2018 im MK-Raum der DEULA, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg, statt.
Jahresbericht 2017 LFV
Jahresbericht 2017 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.
"Mofi"-App zur Fischereiüberwachung in der Dorschschonzeit
Antwortschreiben von Minister Dr. Robert Habeck.
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Aktuelles
Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2021
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(vom 23. November 2020)
Bekanntmachung Allgemeinverfügung
zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins
Verordnung (EU) 2020/1781
Durch die anliegende Verordnung ergeben sich nachfolgende Änderungen:
- die Verpflichtung zur Anmeldung der Fänge nach Art. 11 Abs.1 VO (EU) 2016/1139 von bisher 300 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch und
- die Verpflichtung zur Anlandung der Fänge in einem bezeichneten Hafen nach Art. 14 VO (EU) 2016/1139 von bisher 750 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch
Die Verordnung tritt am Dienstag, 01.12.2020, in Kraft.