Aktuelles

zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins

Durch die anliegende Verordnung ergeben sich nachfolgende Änderungen:

  • die Verpflichtung zur Anmeldung der Fänge nach Art. 11 Abs.1 VO (EU) 2016/1139 von bisher 300 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch und
  • die Verpflichtung zur Anlandung der Fänge in einem bezeichneten Hafen nach Art. 14 VO (EU) 2016/1139 von bisher 750 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch

Die Verordnung tritt am Dienstag, 01.12.2020, in Kraft.

Die Anträge auf Ausgleichszahlung 2021 sind über die zuständige Fischereiaufsicht spätestens am 07.12.2020 zu stellen, wenn die Liegezeit Januar beginnt, ansonsten einen Monat vor Beginn der Liegezeit. (weiterlesen...)

Weitere Dokumente:

- vom 29. Oktober 2020 -

zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2021 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/123 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

hib - heute im bundestag Nr. 1160

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

(Di., 27. Oktober 2020, Redaktionsschluss: 11.12 Uhr)

Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften zu Corona statt 

am Freitag, den 12. Juni 2020

in der Halle der Landwirtschaftskammer auf dem Norla-Gelände,

Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg

Aktuelles

Die Landesregierung hat im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 mit 16 Punkten für eine gesunde Ostsee veröffentlicht und will mit diesem Entwurf 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Neben drei schon bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen drei neue marine Schutzgebiete eingerichtet und unter strengen Schutz gestellt werden. Dies bedeutet den Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) in diesen Gebieten.

16-Punkte Plan für eine gesunde Ostsee

Gebietskulisse

Der Landesfischereiverband hatte sich nach der Veröffentlichung des 16-Punkte-Plans und der Gebietskulisse in mehreren Gesprächen mit der Landesregierung, den zuständigen Ministern und Gremien getroffen, um auf die gravierenden Auswirkungen des Ausschlusses jeglicher Fischerei in den 6 geplanten Schutzgebieten für die in der Ostsee tätigen Betriebe hinzuweisen. Für die kleine handwerkliche Fischerei vor Ort würde die 1:1-Umsetzung der Gebietskulisse das Aus bedeuten.

Es wurden alternative Vorschläge eingebracht, die dem Schutzanspruch der Landesregierung gerecht werden, aber auch die harten Auswirkungen auf die Fischereibetriebe etwas abmildern würden.

Ungeachtet dessen wurde im Landtag der Entwurf der Landesregierung gebilligt und es werden im MELUR die Verordnungsentwürfe erstellt. Ab voraussichtlich April /Mai 2025 soll dann die Möglichkeit einer Kommentierung der Entwürfe gegeben sein. Ob dann die Belange der Fischerei und die Kommentierungen des LFV Eingang finden bleibt abzuwarten.

Deshalb hat der Landesfischereiverband eine Presseerklärung veröffentlicht und an die Presse weitergeleitet. Leider waren die Reaktionen sehr verhalten. Lediglich in den Kieler Nachrichten sowie im Fischereiblatt und Bauernblatt gab es Veröffentlichungen.

Vorschläge für Alternativgebiete

Pressemitteilung des LFV SH

Die nächste Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes findet am Donnerstag, den 10. Juli 2025 ab 08:00 Uhr in Rendsburg statt.