Aktuelles
„Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL)“
vom 2. November 2016 (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 14.11.2016 -BAnz AT 14.11.2016 B4). Mit dieser Änderung wird die bestehende Bundes-Richtlinie MAF-BMEL um Regelungen für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit ergänzt.
Zur Information!
Eigner von Fischereifahrzeugen, die einen Antrag auf Abwrackprämie stellen, dürfen bis zur Erteilung eines rechtswirksamen Bescheides die ihnen zugeteilten Fangquoten befischen.
Änderung der Antragsformulare – bitte beachten!
In der Anlage beigefügt erhalten Sie einen geänderten Fang-Stillliegeplan 2017 für die Ausgleichsmaßnahme 2017. Diese Änderung war auf Grund erst jetzt bekannt gewordener Vorgaben des Bundes/der EU-KOM erforderlich.
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Vorübergehende Einstellung der Fischerei zur Ressourcenschonung
Nachdem die Fangquoten für 2017 beim Dorschbestand in der westlichen Ostsee um 56 % gekürzt wurden, ist die Existenz der handwerklichen Fischerei in der Ostsee in ihrer Existenz gefährdet.
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Beteiligungsverfahren zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen in den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten in Nord- und Ostsee
Unter diesem Link finden Sie Informationen zu den derzeit in der Beteiligung befindlichen Entwürfen.
Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraße in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee
Die neue Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee ist neu erlassen worden.
Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten
Am 09.11.2015 wurde im Ostsee Info-Center Eckernförde die "Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten" bis zum 31.1.2019 fortgeschrieben.
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Aktuelles
Kleinbeihilfe für Fischereiunternehmen wegen der Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Die Unterstützungsmaßnahme des BMEL für Fischereiunternehmen wegen der Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine wird von der BLE durchgeführt und startet am 11. Juli 2022.
Die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage, die „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen gegen die Ukraine“ ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wird sie ab morgen in Kraft sein und ab Montag (11.07.2022) können die Fischereiunternehmen Anträge auf Zuschüsse stellen.
Antragsformular und nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Kleinbeihilfe finden Sie auf der Internetseite der BLE unter dem Link www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei.
Für Fragen stehen wir Ihnen zu unseren üblichen Geschäftszeiten unter der Hotline 0228/6845-3133 und der E-Mail-Adresse kleinbeihilfe-fischerei@ble.de gerne zur Verfügung.
Anhänge:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Antwort von Ministerpräsident Daniel Günther zur Unterstützung der Fischerei
Informationen zur aktuellen Lage.
Einladung Mitgliederversammlung 2022
Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag findet - unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften bzgl. Corona - am Freitag, d. 17. Juni 2022 in der Halle der Landwirtschaftskammer SH auf dem Messe-Gelände, Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg statt.